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Neue Untersuchung deckt Widersprüche in EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht auf8/9/03 [English] [Español] [Italiano] [Suomi] [Français] Vieles, was heute noch als ganz normale Beschäftigung gilt, könnte bald verboten sein. Zu diesem Schluss kommt eine neu veröffentlichte Untersuchung. So könnte es bald illegal sein, Musikstücke von einer kopiergeschützten CD auf einen Walkman zu überspielen oder sich eine DVD auf einem Computer anzusehen, der unter dem freien Betriebssystem Linux läuft. Der heute veröffentlichte Bericht "Implementing the EU Copyright Directive" ("Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie") untersucht die Folgen der Anpassung der Gesetze in den Mitgliedsstaaten an die Richtlinie. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es in einigen Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, bereits als illegal gelten muss, urheberrchtlich geschützte Werke wie CDs, Filme oder elektronische Bücher auf andere Weise zu verwenden, als dies vom Herausgeber vorgesehen ist. Übertretungen sollen mit Strafen von mehreren Zehntausend Euro geahndet werden; es drohen sogar mehrjährige Gefängnisstrafen. Nur in wenigen EU-Staaten werden den Konsumenten dagegen die Mittel an die Hand gegeben, ihrerseits ihre Rechte durchzusetzen. Meist führt der Weg über eine Regierungsbehörde, bei der zuerst Beschwerde einzulegen ist. Danach kann es Monate dauern, bis der oder die Einzelne ihr Recht kriegen. Vertreter der Konsumenteninteressen gibt es in den Regierungsstellen nach wie vor so gut wie nirgends. Sehr wenige Vorkehrungen wurden auch eingeführt gegen den Missbrauch des Urheberrechts zur Preissteigerung bei Verbrauchsgütern wie Druckerpatronen oder Zubehör für Spielkonsolen. Es ist zu erwarten, dass diese Praktiken, die jetzt schon in den USA weit verbreitet sind, demnächst den Atlantik überqueren werden. In den USA genießen sie den Schutz des des Digital Millennium Copyright Acts, eines Gesetzes, das in weiten Teilen der EU-Urheberrechtsrichtlinie ähnelt. Schaden erleiden wird die europäische Forschung zur Computersicherheit. Nach derzeitiger Stand dürfen nur in Deutschland, Dänemark und Finnland noch Wissenschaftler die Effektivität von Kopierschutzmaßnahmen erproben. Speziell für Deuschland kommt der Bericht zu dem Schluss: "Das deutsche Gesetz gibt die Widersprüchlichkeiten der EU-Richtlinie getreu wieder: Einerseits postuliert es ausdrücklich das Recht zur Anfertigung von Privatkopien; andererseits stellt es die Umgehung von Kopierschutzmechanismen selbst dann unter Strafe, wenn dies zu dem alleinigen Zweck geschieht, eine legale Privatkopie anzufertigen." Ian Brown, der Herausgeber des Berichts, kommentiert: "Diese neuen Gesetze berauben europäische Bürger ihrer Rechte. Sie sind im alleinigen Interesse von Hollywood und der Musikindustrie. Diese Gesetze müssen neu gefasst werden, damit sie die Eigentümer von CDs, DVDs und e-Books ebenso schützen wie die Medienkonzerne." Der Bericht ist im Internet unter der Adresse http://www.fipr.org/copyright/guide/ zugänglich. Ian Brown, der Direktor der Foundation for Information Policy Research, ist für Nachfragen erreichbar unter ian@fipr.org oder telefonisch unter 0044 - 7970 164 526 |
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